Verständnislose Kritik
Die Bundesregierung wird ihr Vorhaben nicht umsetzen, die Eintragung in das Organspenderegister zu erleichtern. Ursprünglich sollten Bürgerinnen und Bürger sich künftig auch direkt auf den Ausweisstellen eintragen können. Diese Möglichkeit soll nun doch wieder gestrichen werden. Ein Schritt, der bei der Stiftung Patientenschutz auf Unverständnis stößt.
„Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, erklärt Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er erinnerte daran, dass ein Beschluss des Bundestags von vor sechs Jahren diese erleichterte Eintragung vorsah.
Länder bremsen seit Jahren
Die Umsetzung scheiterte jedoch an den Bundesländern, die sich laut Brysch weigerten, die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, bemängelt Brysch. Die geringe Registrierungsquote sei daher keine Überraschung.
Statt die Länder zur Gesetzestreue anzuhalten, solle nun die kommunale Einrichtungspflicht für barrierefreie Angebote gestrichen werden. Dies sei ein Rückschritt, so der Verbands-Vorstand.
Reform unter Dach und Fach
Der Bundestag hatte bereits 2020 eine Widerspruchslösung abgelehnt, aber ein zentrales Organspenderegister beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder forderten später die Streichung der Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen. Nun folgt die Bundesregierung diesem Ansinnen. Die Gesetzesänderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die sogenannte Überkreuzspende erlauben soll.
Eine Expertenanhörung im Bundestag ist für Mittwoch geplant. Seit seiner Einführung im März 2024 haben sich rund eine halbe Million Menschen in die Organspende-Datenbank eingetragen.


