Ärger über geplantes Gesetz
Scharfe Kritik von Patientenvertretern gibt es an der Bundesregierung. Diese will das Vorhaben aufgeben, die Möglichkeiten zur Eintragung ins Organspenderegister auszuweiten. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, äußert sich Eugen Brysch vom Vorstand der Stiftung Patientenschutz.
Brysch erinnert an einen Beschluss des Bundestags von vor sechs Jahren. Damals sollte die Eintragung auf Ausweisstellen ermöglicht werden. Doch die Bundesländer sträubten sich gegen die Umsetzung. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, erklärt Brysch. Die niedrige Registrierungsquote erkläre sich daraus.
Die Hoffnung, dass die Länder nun zur Gesetzestreue angehalten werden, schwindet. Stattdessen soll die kommunale Pflicht zur Einrichtung barrierefreier Angebote gestrichen werden. „Das ist ein Rückschritt“, so der Verbands-Vorstand.
Obwohl der Bundestag 2020 eine Widerspruchslösung ablehnte und stattdessen die Einrichtung eines Zentralregisters beschloss, drängten die Gesundheitsminister der Länder auf eine Streichung der Eintragungsmöglichkeit auf Ausweisstellen. Dem will die Bundesregierung nun nachkommen. Die Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die Überkreuzspende erlauben soll, befindet sich auf dem Weg. Eine Expertenanhörung dazu ist für Mittwoch angesetzt.
Seit seiner Einführung im März 2024 haben sich rund eine halbe Million Menschen in die Organspendedatenbank eingetragen.

