Brysch: Staat verliert Glaubwürdigkeit
Die Stiftung Patientenschutz zeigt sich verärgert über die Entscheidung der Bundesregierung, die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister nicht zu erweitern. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Bundesländer bremsten Umsetzung
Brysch erinnerte an einen Beschluss des Bundestags von vor sechs Jahren: Seitdem sollten Bürger sich auch direkt auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können. Die Bundesländer hätten sich jedoch geweigert, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, erklärte Brysch und fügte hinzu, dass dies der Grund für die geringe Registrierungsquote sei.
Kommune soll Pflicht gestrichen werden
Die Kritik des Verbands-Vorstands richtet sich gegen die geplante Streichung der kommunalen Einrichtungspflicht für barrierefreie Angebote. Statt die Länder zur Gesetzestreue aufzufordern, werde diese Verpflichtung nun offenbar aufgehoben.
Register kam trotz Ablehnung der Widerspruchslösung
Der Bundestag hatte 2020 einen Vorstoß für eine Bedingungslose Widerspruchslösung abgelehnt, aber gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder forderten anschließend den Bund auf, die Möglichkeit der Eintragung auf Ausweisstellen wieder zu streichen. Diesem Wunsch kommt die Bundesregierung nun nach. Die Änderung ist Teil der Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die Überkreuzspende ermöglichen soll. Eine Expertenanhörung dazu ist für Mittwoch im Bundestag angesetzt. Seit der Einführung Mitte März 2024 haben sich eine halbe Million Menschen in die Organspendedatenbank eingetragen.

