Zugang erleichtert, Altergrenze gelockert

Notarielle Versorgung gesichert: Ministerium will Anwaltsnotare fördern

Notarielle Versorgung gesichert: Ministerium will Anwaltsnotare fördern
Foto: Archivbild: Ein Notar im Amt. Das Justizministerium plant Reformen für das Anwaltsnotariat. (Foto: dts Nachrichtenagentur)

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den Beruf des Anwaltsnotars attraktiver zu machen und dem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken. Geplant sind vereinfachte Zulassungsverfahren sowie die Möglichkeit, das Amt altersunabhängiger ausüben zu können. Damit soll die flächendeckende notarielle Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, gesichert werden.

Reform für mehr Notare

Sinkende Bewerberzahlen stellen die notarielle Versorgung in Deutschland vor Herausforderungen. Das Bundesjustizministerium will dem nun mit einer Reform des Anwaltsnotariats entgegenwirken. Ziel ist es, sowohl den Zugang zum Beruf zu erleichtern als auch die Rahmenbedingungen für bestehende Notare zu verbessern.

Jüngere Juristen schneller im Amt

Eine Kernforderung des Gesetzentwurfs ist die Verkürzung der Wartezeit für angehende Anwaltsnotare. Volljuristen sollen bereits direkt nach dem zweiten Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen können, ohne die bisherige dreijährige Zulassungsfrist. Auch eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung ist vorgesehen. Die erforderliche anwaltliche Berufserfahrung wird von drei auf zwei Jahre reduziert. Damit reagiert das Ministerium auf die Notwendigkeit, qualifizierte Nachwuchskräfte schneller für die Tätigkeit zu gewinnen.

Familienfreundlicher und altersflexibler

Um den Beruf besser mit familiären Verpflichtungen vereinbar zu machen, sollen Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit bei der Zulassung künftig nicht mehr als Unterbrechung gelten. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft ältere Anwaltsnotare: Auf Antrag soll ihnen die Fortführung ihres Amtes über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus ermöglicht werden. Dies ist insbesondere zur Sicherung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen gedacht, wo Nachbesetzungen oft schwer sind. Die Amtszeit kann in solchen Fällen zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden.

Stellungnahmefrist bis März 2026

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf wurde an die Bundesländer und relevanter Verbände versandt. Bis zum 6. März 2026 haben diese die Möglichkeit, Stellung zu den geplanten Neuregelungen zu nehmen. Die breite Beteiligung soll sicherstellen, dass die Reform auf breiter Basis getragen wird und die anstehenden Herausforderungen effektiv angeht.

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