Bundestag erleichtert Anfechtung der Vaterschaft

Neues Vaterschaftsrecht: Kinderschutzbund sieht Fortschritte und Kritikpunkte

Neues Vaterschaftsrecht: Kinderschutzbund sieht Fortschritte und Kritikpunkte
Foto: Mann mit Kind (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Kinderschutzbund hat die jüngste Entscheidung des Bundestages zur Neuregelung des Vaterschaftsrechts grundsätzlich begrüßt. Ziel sei es, Kindern mehr Klarheit und Stabilität zu verschaffen. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen bezüglich der „zweiten Chance“ für leibliche Väter.

Mehr Rechtssicherheit für Kinder

Die vom Bundestag beschlossene Änderung zielt darauf ab, leiblichen Vätern die Anfechtung einer rechtlichen Vaterschaft zu erleichtern, sofern eine enge Beziehung zum Kind besteht oder bestand. Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes, betont gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass Kinder bei Abstammungsfragen vor allem Klarheit und Stabilität bräuchten. Der Gesetzentwurf nehme Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf und setze auf eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls sowie auf erleichterte einvernehmliche Lösungen.

Kritik an „zweiter Chance“

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung übt der Kinderschutzbund an einzelnen Punkten Kritik. Insbesondere die vorgesehene „zweite Chance“ für leibliche Väter wird als unbefriedigend empfunden. Denn obwohl verfassungsrechtlich begründet, trete damit das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit hinter den Rechten des leiblichen Vaters zurück.

Vermeidung von Vaterschafts-Wettläufen und mehr Mitsprache

Die Reform beinhaltet auch Regelungen, um mögliche Wettläufe um die Vaterschaft zu unterbinden. Löst der leibliche Vater ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft aus, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können. Gleichzeitig wird das Mitspracherecht von Kindern gestärkt: Ab 14 Jahren können diese verhindern, dass ihnen die Mutter einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.