Rechtliche Hürden bei Zurückweisungen
Die Verlängerung der Grenzkontrollen um weitere Monate bis September sieht das neue EU-Asylrecht ab Juni kritisch. Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz erklärt gegenüber der „Welt“, dass die Begründung für Zurückweisungen, nämlich ein Versagen der Dublin-Regeln, durch das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) kaum noch haltbar sei.
Rechtswidrigkeit angezweifelt
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht, hält das Vorgehen für rechtswidrig. Seine Einschätzung aus dem Mai, als die Ampel-Bundesregierung die Kontrollen einführte, habe sich nicht geändert. Eine aktuelle Notlage angesichts der Asylzahlen sieht er nicht.
Gefahr für EU-Konsens und Wirtschaft
Das unilaterale Vorgehen Deutschlands gefährde den fragilen Konsens in der europäischen Migrationspolitik. Zudem leide die Wirtschaft unter den Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr.