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Mehr Geld in 2025: neue Minijob Grenzen – das dürft ihr ab Januar verdienen!

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Ab Januar 2025 treten wichtige Änderungen für Minijobber in Kraft: Der Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben, was eine Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob zur Folge hat. Für viele Minijobber bedeutet das mehr Geld, doch es gibt auch neue Regeln, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten.

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze im Jahr 2025?

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab Januar 2025 dürfen Minijobber bis zu 556 Euro monatlich verdienen – das sind 18 Euro mehr als bisher. Aufs Jahr gerechnet bedeutet dies ein maximales Einkommen von 6.672 Euro, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Diese Anpassung macht Minijobs weiterhin attraktiv, insbesondere für Arbeitnehmer, die neben dem Studium, in den Ferien oder im Ruhestand arbeiten und dabei flexibel bleiben möchten.

Auswirkungen auf verschiedene Branchen

Besonders Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel und die Pflege sind stark auf Minijobber angewiesen. Für Arbeitgeber in diesen Sektoren bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze, dass sie möglicherweise Arbeitsverträge überarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass die neue Grenze eingehalten wird. Durch die Anhebung des Mindestlohns können Minijobber mehr Stunden arbeiten oder besser verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.

Für Arbeitgeber könnte dies eine Chance sein, flexiblere Arbeitszeiten zu vereinbaren, während Minijobber von einem höheren Einkommen profitieren. In Branchen, die stark auf Teilzeitarbeit setzen, könnte die Anpassung zudem zu einer verbesserten Planung und mehr Transparenz führen.

Zwei Arten von Minijobs: Was gilt?

Bei Minijobs wird zwischen zwei Arten unterschieden: Geringfügige Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung.

  • Geringfügige Beschäftigung: Hier darf das monatliche Einkommen nicht über der Verdienstgrenze von 556 Euro liegen. Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten kann, hängt vom Stundenlohn ab. Bei einem Lohn von 12,82 Euro pro Stunde darf maximal 43 Stunden pro Monat gearbeitet werden.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Diese Art von Minijob gilt beispielsweise für Saisonarbeit oder Ferienjobs. Hier spielt die Höhe des Verdiensts keine Rolle. Allerdings darf der Minijobber nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr arbeiten.

Für beide Arten von Minijobs bleibt der Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde auch 2025 die Grundlage für die Berechnung der Verdienstgrenze.

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen: Wer muss aufpassen?

Besondere Vorsicht ist bei Arbeitnehmern geboten, die aktuell zwischen 538 Euro und 556 Euro im Monat verdienen und somit knapp über der bisherigen Minijob-Grenze liegen. Wenn ihr Gehalt im Jahr 2025 nicht angepasst wird, könnten sie in den Minijob-Status rutschen. Das hätte zur Folge, dass sie nicht mehr automatisch kranken- und pflegeversichert sind.

Minijobber sollten daher frühzeitig das Gespräch mit ihren Arbeitgebern suchen, um den Stundenlohn oder den Arbeitsumfang anzupassen. Besonders in Branchen mit festen Arbeitsverträgen könnte dies wichtig sein, um weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu bleiben. Wer weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben will, sollte sich frühzeitig informieren und mögliche Anpassungen vornehmen lassen.

Wie wird die Verdienstgrenze im Minijob berechnet?

Die Verdienstgrenze im Minijob wird dynamisch an den Mindestlohn angepasst. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3.

Für 2025 ergibt sich damit: 12,82 Euro × 130 / 3 = 555,53 Euro, was auf 556 Euro aufgerundet wird.

Diese Berechnung stellt sicher, dass Minijobber die gleiche Anzahl an Arbeitsstunden wie bisher leisten können, ohne ihren Status zu verlieren.

Steuerliche Vorteile für Minijobber

Ein wichtiger Vorteil des Minijobs bleibt die steuerliche Begünstigung. Minijobs werden pauschal mit nur 2 % besteuert. Das bedeutet, dass Minijobber keine weiteren Abgaben zur Einkommenssteuer leisten müssen, was diese Form der Beschäftigung für viele weiterhin attraktiv macht.

Fazit: Was Minijobber und Arbeitgeber 2025 beachten sollten

Die Erhöhung der Verdienstgrenze auf 556 Euro bringt ab 2025 mehr Flexibilität und finanzielle Vorteile für Minijobber. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten jedoch sicherstellen, dass alle Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden, um Probleme zu vermeiden. Besonders für Arbeitnehmer, die knapp über der bisherigen Verdienstgrenze liegen, ist es wichtig, ihren Arbeitsumfang oder Stundenlohn zu überprüfen, um sozialversicherungspflichtig zu bleiben.

Es empfiehlt sich, jetzt schon bestehende Verträge zu prüfen und mit den Arbeitgebern ins Gespräch zu gehen, um alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

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