Am Dienstagnachmittag, den 9. Dezember 2025, ereignete sich am Grenzübergang Bietingen ein Fall, der die Effizienz der Grenzkontrollen unterstreicht. Beamte des Hauptzollamts Singen führten routinemäßige Überprüfungen durch, als sie einen 49-jährigen italienischen Staatsangehörigen anhielten. Bei der obligatorischen Personenkontrolle förderten die Systeme einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm zutage.
Rasch gehandelt: Haftstrafe abgewendet
Der Haftbefehl war im November 2024 vom Amtsgericht Ulm aufgrund einer nicht gezahlten Geldstrafe wegen Beleidigung erlassen worden. Der Betrag belief sich auf 2.000 Euro. Anstatt den Mann in Gewahrsam zu nehmen, übergaben die Zollbeamten ihn zuständigkeitshalber an die hinzugezogene Bundespolizei. Dort wurde dem Gesuchten die Möglichkeit geboten, die ausstehende Geldstrafe umgehend zu begleichen. Der Mann nutzte diese Gelegenheit und zahlte die geforderte Summe noch vor Ort. Dadurch entging er der ihm drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach der erfolgreichen Abwicklung der Zahlung konnte er seine Reise fortsetzen. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr die zielgerichtete Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden an der Grenze.



