Haftbefehl am Grenzübergang vollstreckt

Mann zahlt 2.000 Euro am Grenzübergang Bietingen und entgeht Haftstrafe

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Am Dienstagnachmittag wurde ein italienischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Bietingen von Zollbeamten kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die schnelle Reaktion der Behörden ermöglichte es dem Mann, eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Am Dienstagnachmittag, den 9. Dezember 2025, ereignete sich am Grenzübergang Bietingen ein Fall, der die Effizienz der Grenzkontrollen unterstreicht. Beamte des Hauptzollamts Singen führten routinemäßige Überprüfungen durch, als sie einen 49-jährigen italienischen Staatsangehörigen anhielten. Bei der obligatorischen Personenkontrolle förderten die Systeme einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm zutage.

Rasch gehandelt: Haftstrafe abgewendet

Der Haftbefehl war im November 2024 vom Amtsgericht Ulm aufgrund einer nicht gezahlten Geldstrafe wegen Beleidigung erlassen worden. Der Betrag belief sich auf 2.000 Euro. Anstatt den Mann in Gewahrsam zu nehmen, übergaben die Zollbeamten ihn zuständigkeitshalber an die hinzugezogene Bundespolizei. Dort wurde dem Gesuchten die Möglichkeit geboten, die ausstehende Geldstrafe umgehend zu begleichen. Der Mann nutzte diese Gelegenheit und zahlte die geforderte Summe noch vor Ort. Dadurch entging er der ihm drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach der erfolgreichen Abwicklung der Zahlung konnte er seine Reise fortsetzen. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr die zielgerichtete Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden an der Grenze.