Partei zweifelt an Umsetzbarkeit von pauschalen Regelungen

Linke sieht Verbot von Social Media für Jugendliche als rechtlich schwierig

Junge Frauen mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Linke hat Bedenken gegen ein pauschales Verbot von Social-Media-Nutzung für junge Menschen geäußert. Laut medienpolitischem Sprecher David Schliesig sind solche Maßnahmen weder technisch noch rechtlich einfach umzusetzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stützt diese Einschätzung und verweist auf Hürden im EU-Recht und im Grundgesetz, insbesondere im Hinblick auf das Elternrecht.

Hürden im Rechtssystem

Ein generelles Verbot für Jugendliche, soziale Medien zu nutzen, stößt bei der Linken auf erhebliche Zweifel. „Weder technisch noch rechtlich wirklich umsetzbar“ seien solche Maßnahmen, sagte David Schliesig, medienpolitischer Sprecher der Linkenfraktion, der „Rheinischen Post“. Er beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Dieses Gutachten zeige deutliche Schwierigkeiten auf. Insbesondere das EU-Recht und das deutsche Grundgesetz, allen voran das Elternrecht, stellten erhebliche Hindernisse dar. Schliesig kritisiert, dass in der Debatte um Social-Media-Beschränkungen oft die Stimmen junger Menschen fehlen und bestehende rechtliche Möglichkeiten ignoriert würden.

Fokus auf Umsetzung statt Verbot

„Was fehle, sei ihre konsequente Umsetzung“, betont Schliesig. Er verweist auf den Digital Services Act auf EU-Ebene und das nationale Digitale Dienste Gesetz als bereits vorhandene Werkzeuge. Diese Gesetze böten genügend Regulierungsmöglichkeiten, um Probleme im digitalen Raum anzugehen. Ein pauschales Verbot greife zu kurz, löse die eigentlichen Probleme nicht und beschneide zugleich die Grundrechte junger Menschen.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

Methodik-Hinweis:
insideBW prüft Informationen nach redaktionellen Standards. Wie wir arbeiten? Mehr dazu: Quellen & Methodik .