Mehr Sicherheit durch neues Gesetz
Nach jahrelangem Warten ist es so weit: Der Bundesrat hat dem Gesetz für den Schutz kritischer Infrastruktur zugestimmt. Diese Einigung sei ein „wichtiger Schritt“, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der „Rheinischen Post“. Die Unternehmen könnten nun endlich auf „Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen“ bauen.
Für die Unternehmen, die essentiell für die Daseinsvorsorge sind – von Stadtwerken über Wasserversorger bis hin zu Müllabfuhren – war die Ungewissheit groß. Das neue Gesetz soll die Widerstandsfähigkeit ebenjener kritischen Infrastrukturen stärken, deren Ausfall gravierende Folgen für das öffentliche Leben hätte.
Handlungsbedarf auf breiter Front
Trotz der erfreulichen Nachricht mahnt der VKU, dass dies erst der Anfang sein kann. „Wir brauchen nun schnell die Nationale Risikoanalyse und -bewertung“, fordert Liebing. Diese sei bereits seit Januar überfällig und eine entscheidende Grundlage für die eigenen Analysen der betroffenen Unternehmen. Auch die neu eingeführten Meldepflichten für kritische Komponenten müssten praktikabel gestaltet werden.
Liebing machte deutlich, dass die Stärkung der Resilienz ihren Preis hat: „Resilienz gibt es nicht zum Nulltarif.“ Er appellierte an die Bundesregierung, „sämtliche Spielräume zur Unterstützung der notwendigen Investitionen auszuschöpfen“. Der Bund sei hier klar gefordert.
Grenzen der Betreiber
Gleichzeitig betonte der VKU-Chef, dass die Verantwortung nicht allein bei den operativen Betreibern liegen kann. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“, so Liebing. Die Abwehr von Terrorangriffen bleibe eine Aufgabe von Bund und Ländern. Stadtwerke und ähnliche Einrichtungen seien keine Polizeibehörden, sondern auf die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen fokussiert.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


