Rechtliche Zweifel am Vorgehen
Die Verlängerung der Grenzkontrollen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bis kommenden September stößt auf Kritik von Migrationsexperten. Insbesondere die fortgesetzten Zurückweisungen von Migranten werfen rechtliche Fragen auf.
Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz äußert in der „Welt“ Bedenken: „Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn.“ Ab Juni tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Dieses neue EU-Recht könnte die Begründung erschweren, dass Deutschland Zurückweisungen aufgrund des Nichțefunktionierens der Dublin-Regeln durchführe.
EU-Asylsystem als Wendepunkt
Das GEAS zielt darauf ab, Migration nach Europa zu steuern und die unkontrollierte Weiterwanderung innerhalb der EU zu begrenzen. Doch gerade diese Zielsetzung könnte die Rechtsgrundlage für die von Deutschland angeordneten Maßnahmen untergraben.
Gefahr für europäischen Kurs und Wirtschaft
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, teilt die Kritik. „Ich habe schon die letzte Verlängerung im Mai – und auch die Einführung durch die Ampel-Bundesregierung – für rechtswidrig gehalten. Diese Einschätzung hat sich nicht geändert“, so Hruschka. Er sieht angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Notlage, die ein solch unilaterales Vorgehen Deutschlands rechtfertigen würde.
Hruschka warnt davor, dass Deutschland mit seinem Alleingang den „gerade gefundenen sehr umstrittenen und fragilen gemeinsamen Weg in der europäischen Migrationspolitik“ gefährdet. Zudem könnten die andauernden Kontrollen die Wirtschaft belasten, die unter den Einschränkungen im Grenzverkehr leide.