Juristisches Minenfeld im Sommer
Die umstrittene Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Grenzkontrollen bis September zu verlängern und weiterhin Migranten zurückzuweisen, stößt auf heftige Kritik von Migrationsexperten. Ihr Hauptargument: Die rechtliche Grundlage für Zurückweisungen bröckelt.
Der Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz warnte im Gespräch mit der „Welt“: „Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn.“ Er begründet dies mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab Juni. Die bisherige Begründung Deutschlands, Zurückweisungen seien wegen nicht funktionierender Dublin-Regeln notwendig, werde dann kaum noch Bestand haben.
Fortsetzung rechtswidriger Praxis?
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht, teilt diese Einschätzung. Bereits die frühere Verlängerung der Kontrollen im Mai sowie deren Einführung durch die Ampel-Bundesregierung hielt er für rechtswidrig. „Diese Einschätzung hat sich nicht geändert“, so Hruschka.
Er sieht angesichts der aktuellen Asylzahlen keine akute Notlage, die solche Maßnahmen rechtfertigen würde. Deutschland gefährde mit seinem „unilateralen Vorgehen“ den zerbrechlichen Konsens in der europäischen Migrationspolitik. Zusätzlich leidet die Wirtschaft unter den Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr, wie der Sozialrechtler anmerkt.