Elterngrundrecht im Fokus

Kabinett beschließt neue Regeln zur Vaterschaftsanfechtung in Berlin

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung verabschiedet. Der Entwurf soll die Rechte leiblicher Väter stärken und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Besonders das Kindeswohl steht dabei im Zentrum der Überlegungen, um eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Kabinett beschließt neue Regeln zur Vaterschaftsanfechtung in Berlin
Kabinett beschließt neue Regeln zur Vaterschaftsanfechtung in Berlin
Mann mit Kind (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung beschlossen. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Rechte leiblicher Väter zu stärken, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Damit soll ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.

Justizministerin Stefanie Hubig erklärte: „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Verfassungsverstoß beheben und das Recht der Vaterschaftsanfechtung neu regeln.“ Es sei wichtig, eine ausgewogene Lösung zu finden, die die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt. Dabei stehe das Kindeswohl im Mittelpunkt. „Wenn ein Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat, dann soll das bei der Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater auch künftig ins Gewicht fallen.“ Gleichzeitig eröffne diese Neuregelung leiblichen Vätern neue Möglichkeiten, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die bisherigen Regelungen das Elterngrundrecht des leiblichen Vaters verletzten. Die beanstandeten Regelungen sahen vor, dass ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht erfolgreich anfechten konnte, wenn zwischen dem Kind und diesem anderen Mann bereits eine sozial-familiäre Beziehung bestand oder zum Zeitpunkt dessen Todes bestanden hatte.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anerkennungssperre während eines laufenden Verfahrens sowie differenzierte Anfechtungsregelungen vor. Zudem soll leiblichen Vätern eine „zweite Chance“ eingeräumt werden, um ein Anfechtungsverfahren wieder aufzunehmen. Eine Anerkennung der Vaterschaft soll künftig auch ohne Anfechtung möglich sein, sofern alle beteiligten dem zustimmen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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