Die Beamten des Hauptzollamts Singen führten am Mittwochmittag (8. Oktober 2025) eine routinemäßige Einreisekontrolle am Kreuzlinger Tor in Konstanz durch. Hierbei geriet ein 37-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger in den Fokus. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde festgestellt, dass gegen ihn ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein existierte.
Der Haftbefehl resultierte aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim vom Juli 2021 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die damals verhängte Geldstrafe hatte der Mann bis dato nicht beglichen. Aufgrund dieser Feststellung übergaben die Zollbeamten den Gesuchten zuständigkeitshalber an die Bundespolizeiinspektion Konstanz.
Zahlung verhindert Ersatzfreiheitsstrafe
Nach der Übergabe an die Bundespolizei wurde dem 37-Jährigen die Situation erläutert. Er hatte die Möglichkeit, die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro direkt vor Ort zu entrichten. Von dieser Option machte der Mann Gebrauch, wodurch er eine ansonsten fällige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnte.
Nachdem die Zahlung erfolgreich war und die offenen Forderungen beglichen wurden, stand der Fortsetzung seiner Reise nichts mehr im Wege. Dieser Vorfall unterstreicht die effiziente Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden an der Grenze.