Bei einer routinemäßigen Inspektion am Grenzübergang Altenheim machten Beamte der Bundespolizei am 19. November 2025 eine bemerkenswerte Entdeckung. Ein 26-jähriger französischer Staatsangehöriger, der die Grenze von Frankreich nach Deutschland passierte, wurde einer genaueren Kontrolle unterzogen.
Details zur Sicherstellung
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen durchsuchten die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Mannes. Versteckt im Handschuhfach, eingewickelt in ein T-Shirt, fanden sie eine Softair-Pistole. Obwohl es sich um eine Softair-Waffe handelt, fällt deren Besitz und Transport unter das deutsche Waffengesetz. Derartige Waffen dürfen nicht ohne entsprechende Erlaubnis geführt oder eingeführt werden.
Konsequenzen für den Reisenden
Die Bundespolizei erstattete gegen den 26-Jährigen umgehend Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Softair-Pistole wurde als Beweismittel sichergestellt. Dieser Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit, sich vor Reisen über die jeweiligen nationalen Waffengesetze zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
