Streit um Heizungen gelöst?
Nach zähen Verhandlungen steht fest: Das umstrittene „Habecksche Heizungsgesetz“ wird in seiner bisherigen Form abgeschafft. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist vom Tisch. Auch das Verbot alter Heizkessel entfällt.
„Grüngasquote“ ersetzt 65-Prozent-Regel
Stattdessen setzt die Einigung von Union und SPD auf einen anderen Ansatz. Ab 2028 soll eine sogenannte „Grüngasquote“ für Bestandsbauten eingeführt werden. Diese soll stufenweise angehoben werden, um den Einsatz von grünem Wasserstoff und Biogas zu fördern. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 dann einen Bioanteil von zehn Prozent vorweisen. Bis 2040 soll dieser Anteil in drei weiteren Schritten steigen.
Mehr Freiheit für Bürger?
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) feierte die Einigung als Erfolg: „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab.“ Der Heizungskeller werde wieder Privatsache, die Bürger hätten die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach von einem „Gebäudemodernisierungsgesetz“, das Verbrauchern künftig mehr Handlungsspielraum lasse.
Kritikpunkte und Ausblick
Studien hatten zuvor bereits die Machbarkeit einer schnellen Umstellung auf grünes Gas kritisiert, da es bis 2045 voraussichtlich nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sein wird. Auch Steigende Preise für Gasheizungen wurden befürchtet. Die Bundesregierung muss bis Ende März ihr Klimaschutzprogramm vorlegen und nachweisen, wie die Klimaziele bis 2040 ohne die ursprüngliche 65-Prozent-Regelung erreicht werden können. Bis 2030 soll geprüft werden, ob die neuen Regelungen die Klimaziele noch ermöglichen.


