Am 6. Dezember 2025, in den frühen Morgenstunden, führte eine routinemäßige Einreisekontrolle am Flughafen Stuttgart zur Festnahme eines 36-jährigen syrischen Staatsbürgers. Gegen den Mann lag ein internationales Auslieferungsersuchen eines türkischen Gerichts vor, welches in den Datenbanken von Interpol verzeichnet war.
Der Beschuldigte wird verdächtigt, im Jahr 2018 in der Türkei einen Mann mit einem Messer getötet zu haben. Nach seiner Ankunft mit einem Flugzeug aus dem Irak wurde er unmittelbar bei der fahndungsmäßigen Überprüfung im Rahmen der Einreisekontrolle identifiziert und festgenommen.
Die zügige Reaktion der Bundespolizei verhinderte, dass der Gesuchte seine Reise fortsetzen konnte. Am Folgetag wurde der Mann dem zuständigen Amtsgericht in Nürtingen vorgeführt. Anschließend erfolgte die Überstellung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt, wo er auf die weiteren rechtlichen Schritte wartet. Dieser Fall unterstreicht die Effizienz internationaler Fahndungssysteme und die Wachsamkeit der Behörden an kritischen Verkehrsknotenpunkten wie dem Flughafen Stuttgart.

