Klarheit für Transpersonen
Der Europäische Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen maßgeblich gestärkt. EU-Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, eindeutige, zugängliche und wirksame Verfahren für die rechtliche Anerkennung der von einer Person gelebten Geschlechtsidentität zu etablieren.
Das Urteil erging auf eine Vorlage des bulgarischen Obersten Kassationsgerichts. Im Kern ging es um eine bulgarische Staatsangehörige, die bei ihrer Geburt als Mann registriert worden war. Heute lebt sie als Frau und musste erfahren, dass ihre Geburtsurkunde und andere Ausweisdokumente nicht entsprechend geändert werden konnten. Dies, obwohl ärztliche Gutachten ihre Identität bestätigten.
Freizügigkeit nicht behindern
Nach bulgarischem Recht war eine Änderung des Geschlechts, des Namens und der Identifikationsnummer ausgeschlossen. Der EuGH sieht darin einen klaren Widerspruch zum EU-Recht. Die Diskrepanz zwischen der gelebten Realität und den amtlichen Daten beeinträchtigt laut Gericht die Freizügigkeit, ein Grundrecht in der EU. Solche Abweichungen können zu erheblichen Schwierigkeiten führen, etwa bei Grenzkontrollen oder im Berufsleben, wo die Identität und die Echtheit der Dokumente angezweifelt werden könnten.
Eine Einschränkung der Freizügigkeit ist nur unter strengen Auflagen zulässig. Sie muss auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses beruhen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt ausdrücklich die Geschlechtsidentität. Die von Bulgarien angewandte Regelung verstößt somit gegen EU-weit geltendes Recht.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


