EU-Staaten einigen sich schnell

EU-Staaten beschließen strengere Regeln für Abschiebungen

EU-Staaten beschließen strengere Regeln für Abschiebungen
Asylunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Die EU-Staaten haben sich auf umfassendere Regelungen für Abschiebungen geeinigt. Ziel ist es, die Rückführung illegal aufhältiger Personen zu beschleunigen und zu vereinfachen – ein wichtiger Schritt hin zu einheitlicheren Verfahren und verbesserter Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union.
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Mehr Effizienz bei Rückführung von Personen

Die EU-Staaten haben am Montag bei einem Ministertreffen eine entscheidende Einigung erzielt: Eine neue Verordnung soll die Verfahren für die Rückführung von legal nicht aufenthaltsberechtigten Personen erheblich beschleunigen und vereinfachen. Dies betrifft Individuen, die sich illegal in den Mitgliedstaaten aufhalten.

Die Verordnung soll EU-weite Rückführungsverfahren etablieren, konkrete Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht festlegen und die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten durch neue Instrumente stärken. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Rückführungszentren auch in Drittstaaten einzurichten.

Dringender Handlungsbedarf bestätigt

Rasmus Stoklund, der dänische Minister für Einwanderung und Integration, äußerte sich zum Beschluss und betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Er wies darauf hin, dass derzeit drei von vier irregulären Migranten, die eine Rückkehrentscheidung erhalten haben, weiterhin in der EU verweilen, statt in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. „Ich bin überzeugt, dass die neuen Vorschriften erheblich dazu beitragen können, diese Zahlen zu verbessern“, so Stoklund. Er hob hervor, dass erstmals Verpflichtungen für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige eingeführt werden und die Mitgliedstaaten ein effizienteres Instrumentarium erhalten, einschließlich längerer Haftzeiten und Einreiseverbote.

Erweiterte Maßnahmen bei Sicherheitsrisiken

Die neue Verordnung sieht auch spezielle Regelungen für Personen vor, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese könnten mit Einreiseverboten belegt werden, die über die übliche Höchstdauer von zehn Jahren hinausgehen oder sogar unbefristet sind. Mitgliedstaaten sind zudem ermächtigt, Haftstrafen zu verhängen, die länger als gewöhnlich vorgesehen sind. Ein Kernelement ist die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, die es ermöglicht, eine von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung direkt umzusetzen, ohne ein neues Verfahren einleiten zu müssen.

Die erzielte Einigung dient nun als Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, um einen finalen Rechtstext zu erarbeiten. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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