Strengere Kontrollen für Cloud-Giganten

EU rückt Amazon und Microsoft ins Visier

EU rückt Amazon und Microsoft ins Visier

Archivbild: Amazon Web Services (AWS) ist ein führender Anbieter von Cloud-Computing-Diensten. (Symbolbild)

Die Europäische Kommission plant, die Technologie-Giganten Amazon und Microsoft als sogenannte „Gatekeeper“ einzustufen. Dies hat weitreichende Folgen für deren Cloud-Geschäft, das erstmals unter den strengen Regeln des Digital Markets Act (DMA) fallen soll. Grund dafür ist die erhebliche Marktmacht der US-Unternehmen in diesem Sektor.

Cloud-Macht unter der Lupe

In den kommenden Wochen wird die EU-Kommission voraussichtlich eine Entscheidung treffen, die die Machtverhältnisse im europäischen Cloud-Markt neu ordnen könnte. Sowohl Amazon mit seiner Tochter Amazon Web Services (AWS) als auch Microsoft mit Azure sollen als „Gatekeeper“ unter der strengen Regulierung des Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden. Dies berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Branchen- und Kommissionskreise.

Für Amazon und Microsoft bedeutet die Einstufung als Gatekeeper, dass sie sich an strenge EU-Regeln halten müssen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen, im schlimmsten Fall bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die EU-Kommission selbst äußerte sich auf Anfrage nicht zu den konkreten Hintergründen der geplanten Maßnahmen.

Google vorerst außen vor

Google Cloud, obwohl ebenfalls ein wichtiger Akteur, soll in einem ersten Schritt nicht unter die DMA-Regulierung fallen. Dies liegt offenbar an Googles geringerer Marktmacht in diesem Spezifischen Segment. Aktuelle Zahlen der Kommission zeigen, dass AWS mit 28 Prozent und Microsoft Azure mit 21 Prozent deutlich vor Google Cloud mit 14 Prozent liegen. Europäische Anbieter spielen auf dem Markt aktuell nur eine untergeordnete Rolle.

Die Rolle als Gatekeeper wird Unternehmen zugewiesen, die eine besonders hohe Marktmacht und einen erheblichen Einfluss auf den digitalen Binnenmarkt ausüben. Die neuen Bestimmungen des DMA zielen darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu verhindern, dass sich einzelne große Plattformen unangemessen Vorteile verschaffen.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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