Konkrete Übung für gemeinsame Verteidigung

EU probt den Ernstfall: Beistandsklausel im Zentrum

EU probt den Ernstfall: Beistandsklausel im Zentrum

EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Europäische Union will im sicherheitspolitischen Zusammenspiel mit den USA unabhängiger agieren. Dafür rückt ein zentraler Vertragspassus in den Fokus: die sogenannte Beistandsklausel. Noch im April soll eine Übung diesen Artikel 42.7 des EU-Vertrags erstmals praktisch durchspielen, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Reaktionen auf hybride Bedrohungen.

EU will sicherer werden

Europa will im Verteidigungsfall enger zusammenrücken. Konkret wird dies im Artikel 42.7 des EU-Vertrags verankert – die Beistandsklausel. Sie besagt, dass die Mitgliedstaaten sich gegenseitig „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ leisten müssen, wenn ein Mitgliedstaat angegriffen wird. Eine Übung, die laut vertraulichen Protokollen noch im April stattfinden soll, wird dies erstmals im Detail trainieren. Im Fokus steht dabei die Reaktion auf einen hybriden Angriff, eine Form der Bedrohung, die über reine Militärschläge hinausgeht und beispielsweise Cyberattacken oder Desinformationskampagnen einschließt.

Skepsis und Aufbruchstimmung

Die praktische Umsetzung der Klausel steht jedoch noch am Anfang. Bisher fehlen klare Abläufe und etablierte Kommandostrukturen, wie eine interne Diskussion in Brüssel am 12. März verdeutlichte. Hier zeigten sich deutliche Gräben zwischen den Mitgliedstaaten. Irland und Malta äußerten die größten Bedenken, wobei Malta die EU eher als politischen denn als militärischen Akteur sieht. Auch Italien zeigte sich zurückhaltend, eine Diskussion über den Artikel sei höchstens im Kreis der Staats- und Regierungschefs denkbar.

Diesen Bedenken steht eine Gruppe von Staaten gegenüber, die in der Beistandsklausel eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz durch die Nato sehen. Frankreich, Spanien, die Niederlande, Deutschland und Österreich gehören zu dieser Gruppe. Ein französischer Diplomat unterstrich die Bedeutung des abschreckenden Charakters der Klausel. Zypern bezeichnete sich gar als „Frontstaat“, eine Aussage, die die drängende Wahrnehmung der Bedrohungslage durch den jüngsten Drohnenangriff Anfang März unterstreicht.

Ernsthafte Bedenken aus Berlin

Die Debatte offenbarte „deutliche Unterschiede“ im Verständnis und in der Bereitschaft zur Umsetzung, wie der deutsche Vertreter in einem Vermerk nach Berlin meldete. Er äußerte ernste Bedenken: Die aktuelle Situation verheiße „nichts Gutes für die Reaktionsfähigkeit der EU in einem volatilen geopolitischen Umfeld“. Die EU sei, so die Einschätzung, „noch nicht in der geopolitischen Realität angekommen“.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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