Einigung bei geplanten "Return Hubs"

EU plant „Abschiebezentren“ außerhalb Europas

EU plant „Abschiebezentren“ außerhalb Europas
Foto: Alexander Dobrindt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Innenminister von fünf EU-Staaten machten bei den Beratungen in Brüssel einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen Asyl- und Migrationsstrategie. Sie einigten sich auf die Errichtung von sogenannten „Return Hubs“ außerhalb des europäischen Kontinents. Ziel ist es, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber wirksamer zu gestalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht darin ein klares Signal für mehr Abschiebungen.

Neues Modell für Rückführungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterstrich die Notwendigkeit der getroffenen Vereinbarung. „Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden“, zitiert die „Bild“-Zeitung den CSU-Politiker. Mit den geplanten „Return Hubs“ sollen neue Wege für die Rückführung von Migranten geschaffen werden. Es sei ein entscheidendes Signal, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen.

Die Arbeitsgruppe „innovative Drittstaatenlösungen“ stellte in Brüssel die Weichen für dieses Vorhaben und verabschiedete eine entsprechende Roadmap. Das Konzept sieht vor, abgelehnte Asylbewerber künftig in Drittstaaten außerhalb der EU unterzubringen, die geografisch nahe ihrer Heimatländer liegen.

Das Bundesinnenministerium bestätigte gegenüber der Zeitung, dass Migranten nach einer rechtskräftigen Rückkehrentscheidung in diese Zentren überstellt werden könnten. Von diesen „Return Hubs“ aus soll dann die endgültige Ausreise in das Ursprungsland oder ein anderes aufnahmebereites Land organisiert werden. Der nächste Schritt werden nun Gespräche mit potenziellen Partnerstaaten sein, deren Namen allerdings noch nicht bekannt sind.

EU-Minister setzen auf Drittstaaten

Die Idee der „Return Hubs“ zielt darauf ab, die oft komplizierte und langwierige Rückführungspraxis zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bislang scheitern Abschiebungen häufig an fehlenden Kooperationsbereitschaften der Herkunftsstaaten oder an der Identifizierung der Personen. Ein in einem Drittstaat angesiedeltes Zentrum könnte diesen Prozess logistisch und organisatorisch erleichtern.

Kritiker bemängeln bereits jetzt, dass solche Zentren rechtliche und ethische Fragen aufwerfen könnten. Es müsse sichergestellt werden, dass die Grundrechte der betroffenen Personen auch außerhalb des EU-Gebiets vollumfänglich gewahrt bleiben.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)