Flüssigkeit verletzt Kleinkind leicht

Emmendingen: Kleinkind durch unbekannte Flüssigkeit verletzt

Foto: Polizei BW
Ein trickreicher Vorfall ereignete sich am Dienstag, den 09.12.2025, kurz vor 12:00 Uhr in einem Mehrfamilienhaus im Emmendinger Ahornweg. Ein dreijähriges Kind erlitt leichte Verletzungen, nachdem es mit einer unbekannten Flüssigkeit in Berührung kam. Die Substanz war zuvor auf einem Kinderwagen und einem Fahrradanhänger im Treppenhaus verteilt worden. Die Polizei ermittelt nun gegen einen 78-jährigen Hausbewohner, da nachbarschaftliche Streitigkeiten im Vorfeld bekannt waren.
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Ein beunruhigender Vorfall ereignete sich am Dienstag, den 09.12.2025, kurz vor 12:00 Uhr in einem Mehrfamilienhaus im Emmendinger Ahornweg. Ein dreijähriges Kind erlitt leichte Verletzungen, nachdem es mit einer unbekannten Flüssigkeit in Berührung kam. Die Substanz war zuvor auf einem im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen und einem Fahrradanhänger verteilt worden.

Ermittlungen und schnelle Reaktion der Rettungskräfte

Nachdem die Mutter ihr Kind in den Kinderwagen gesetzt hatte, kam es zum Kontakt mit der Substanz. Die sofort hinzugerufene Feuerwehr konnte die unbekannte Flüssigkeit sichern und lüftete das betroffene Gebäude vorsorglich. Entwarnung gab es für die anderen Hausbewohner: Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für sie.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen ergab sich schnell ein Tatverdacht gegen einen 78-jährigen Bewohner desselben Mehrfamilienhauses. Zwischen dem Tatverdächtigen und der Mutter des Kleinkindes soll es bereits in der Vergangenheit zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten gekommen sein.

Durchsuchung und Beweismittelsicherung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde eine Wohnungsdurchsuchung beim Tatverdächtigen durch das Amtsgericht Freiburg angeordnet. Dabei konnten Beweismittel sichergestellt werden, die möglicherweise als Tatmittel in Betracht kommen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Polizeirevier Emmendingen führen nun gemeinsam Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung.

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