Plattformen nicht über einen Kamm scheren
Ein generelles Verbot von sozialen Netzwerken für Minderjährige ist der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider zu undifferenziert. Ihr Sprecher moniert, dass damit „alle Plattformen über einen Kamm geschoren“ würden. Kleinere Anbieter, die manchmal eigens für junge Nutzer entwickelt wurden, kämen so unter unnötig hohen Druck.
Die Frage, ob es eine generelle Altersgrenze für die Nutzung geben soll, sehen die Datenschützer als eine Entscheidung, die über das Ressort des Datenschutzes hinausgeht. Kinder- und Jugendschutz, Medien- und Digitalpolitik seien hier gleichermaßen gefragt.
Altersprüfung im Fokus
Letztlich sei es für den Datenschutz nicht die Altersgrenze an sich, die im Mittelpunkt stehe, sondern vielmehr die Art und Weise, wie diese Überprüfung technisch umgesetzt wird. Laut Behördensprecher müssen sogenannte Altersverifikationssysteme die Grundsätze der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit achten.
Als mögliche technische Lösung werden sogenannte Zero-Knowledge-Lösungen genannt. Diese werden unter anderem im Zusammenhang mit der geplanten europäischen digitalen Identität, der EUDI-Wallet, diskutiert. Dabei wird nicht detailliert das Geburtsdatum oder gar weitere Ausweisdaten preisgegeben, sondern lediglich bestätigt, dass die jeweilige Altersschwelle erreicht wurde.