Datenschutz als Kernelement
Ein generelles Verbot von Social-Media-Plattformen für Jugendliche lehnt die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider entschieden ab. Laut einem Sprecher ihrer Behörde würde eine solche Maßnahme alle Angebote über einen Kamm scheren und auch kleinere Netzwerke oder solche, die speziell für junge Nutzer konzipiert sind, unverhältnismäßig belasten.
Die Entscheidung über eine Altersgrenze für die Nutzung sei primär eine fachpolitische Angelegenheit, die verschiedene Bereiche wie Kinder- und Jugendschutz, Medien- und Digitalpolitik umfasse. Aus datenschutzrechtlicher Sicht stehe nicht die Altersgrenze selbst im Vordergrund, sondern die Art und Weise, wie diese umgesetzt wird.
Entscheidend sei laut Specht-Riemenschneider, dass alle sogenannten Altersverifikationssysteme die Grundsätze der Datenminimierung und der Verhältnismäßigkeit einhalten müssen. Als technische Lösung hierfür verweist die Behörde auf sogenannte Zero-Knowledge-Lösungen. Diese sollen bei der EU-weit geplanten digitalen Brieftasche, der EUDI-Wallet, zum Einsatz kommen. Dabei wird nicht das genaue Geburtsdatum oder vollständige Ausweisdaten übermittelt, sondern lediglich die Bestätigung, dass ein bestimmtes Mindestalter erreicht wurde.