Kritik an neuem Gesetz

Bundesregierung gegen Todesstrafe in Israel

Bundesregierung gegen Todesstrafe in Israel
Foto: Israelische Fahne an der Knesset (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung übt deutliche Kritik am israelischen Parlamentsbeschluss zur Wiedereinführung der Todesstrafe für Terroristen. Zwar zeige man Verständnis für die Reaktionen Israels nach dem 7. Oktober, die Entscheidung löse jedoch große Sorge aus. Insbesondere die Sorge, das Gesetz könnte ausschließlich Palästinenser in den besetzten Gebieten betreffen, wird genannt.

Klares „Nein“ zur Todesstrafe

Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen scharf kritisiert. Berlin stehe der Entscheidung „mit großer Sorge“ gegenüber, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Dienstag. Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein Kernprinzip deutscher Politik.

Besondere Besorgnis löst in Berlin die Befürchtung aus, das Gesetz könnte sich de facto auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten beschränken. Die Bundesregierung bedauere die Entscheidung der Knesset daher und könne sie „nicht gutheißen“. Israel gehe nach dem Terrorangriff vom 7. Oktober verständlicherweise hart gegen den Terrorismus vor, so Kornelius weiter.

Das nun verabschiedete Gesetz erlaubt es Zivilgerichten in Israel, Personen, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung Israels verurteilt werden, entweder mit der Todesstrafe oder lebenslanger Haft zu bestrafen. Eine Anwendung auf die Täter des Massakers vom 7. Oktober ist wegen des Rückwirkungsverbots allerdings nicht möglich.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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