Am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, führte eine Streife der Bundespolizei in Waldshut-Tiengen eine Personenkontrolle durch. Im Zuge dieser Kontrolle wurde ein 25-jähriger deutscher Staatsangehöriger überprüft, gegen den seit einem Monat ein Haftbefehl bestand. Der Mann war im vergangenen Jahr wegen Urkundenunterdrückung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Da die Geldstrafe weder bezahlt noch die daraus resultierende Ersatzfreiheitsstrafe angetreten wurde, erließen die Justizbehörden den Haftbefehl.
Die Bundespolizei vollstreckte den Haftbefehl vor Ort. Der 25-Jährige konnte die offene Gerichtsschuld durch eine sofortige Zahlung begleichen. Dadurch wurde die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und der Mann konnte eine mehrwöchige Haftstrafe vermeiden.





