Kein „Alles-oder-Nichts“ bei Social Media
Bundesweit geführte Debatten über den Umgang von Jugendlichen mit sozialen Medien erhalten eine neue Stimme: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat sich nun klar gegen pauschale Verbote ausgesprochen. Ein solches Vorgehen würde laut einem Sprecher ihrer Behörde im Handelsblatt kleinere oder speziell auf junge Nutzer zugeschnittene Plattformen zu Unrecht benachteiligen.
Die Entscheidung über eine altersbedingte Nutzungsbeschränkung sei eine komplexe Angelegenheit, die sowohl den Kinder- und Jugendschutz als auch die Medien- und Digitalpolitik berührt. Aus Sicht des Datenschutzes sei weniger die genaue Altersgrenze selbst das kritische Element, sondern vielmehr die Art und Weise, wie diese effektiv überprüft werde.
Datenschutz als Leitlinie
Entscheidend sei, dass die eingesetzten Systeme zur Altersverifizierung die Prinzipien der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit wahren. Einfach gesagt: Es dürfen nur die notwendigsten Daten erhoben werden, um das Alter zu bestätigen.
Als vielversprechende technische Option nennt die Behörde sogenannte Zero-Knowledge-Lösungen. Diese sollen im Rahmen der geplanten EU-digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) zum Einsatz kommen. Bei diesem Ansatz würden nicht das exakte Geburtsdatum oder vollständige Ausweisdaten übermittelt, sondern lediglich eine Bestätigung, dass ein bestimmtes Mindestalter erreicht wurde. So blieben die sensiblen persönlichen Informationen besser geschützt.