Alter oder Methode?
Ein generelles Verbot sozialer Medien für Jugendliche ist für Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kein gangbarer Weg. Ihre Behörde sieht in einem solchen pauschalen Ansatz eine zu starke Vereinfachung, die auch kleinere, speziell für junge Nutzer entwickelte Plattformen unverhältnismäßig benachteiligen würde. Dies teilte ein Sprecher Specht-Riemenschneiders dem Handelsblatt mit.
Die grundsätzliche Frage nach einem altersbedingten Nutzungs-Stopp wird als politisch und fachübergreifend bezeichnet. Sie berührt Bereiche wie Kinder- und Jugendschutz, Medien- sowie Digitalpolitik. Aus Sicht des Datenschutzes sei weniger die konkrete Altersgrenze entscheidend, sondern vielmehr die Art und Weise, wie diese Altersbeschränkung technisch umgesetzt werde. Wichtig sei hierbei, dass die angewandten Altersverifikationssysteme den Grundsätzen der Datenminimierung und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.
Als denkbare technische Lösung werden sogenannte Zero-Knowledge-Verfahren angeführt. Diese werden beispielsweise im Kontext der geplanten europäischen digitalen Geldbörse, der EUDI-Wallet, diskutiert. Bei solchen Verfahren wird nicht das exakte Geburtsdatum oder gar vollständige Ausweisdaten übermittelt. Stattdessen wird lediglich verifiziert, dass das geforderte Mindestalter für die Nutzung erreicht wurde, ohne dabei überflüssige persönliche Informationen preiszugeben.