Rückzug, Vorwürfe, Hadern

Brosius-Gersdorf äußert Kritik an Kanzler Merz und CDU/CSU-Fraktion nach gescheiterter Wahl

Frauke Brosius-Gersdorf, die zurückgezogene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, hat die Zeit ihrer Nominierung als existenzielle Ausnahmesituation beschrieben. Sie übt deutliche Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz und der CDU/CSU-Fraktion. Brosius-Gersdorf beklagt ein „Zerrbild“ ihrer Person und das Fehlen einer sachlichen Auseinandersetzung.
Brosius-Gersdorf äußert Kritik an Kanzler Merz und CDU/CSU-Fraktion nach gescheiterter Wahl
Brosius-Gersdorf äußert Kritik an Kanzler Merz und CDU/CSU-Fraktion nach gescheiterter Wahl
Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Frauke Brosius-Gersdorf, die ihre Kandidatur für das Amt einer Bundesverfassungsrichterin zurückgezogen hat, bewertet die Zeit ihrer Nominierung als existenziell und „eine Art Ausnahmezustand“. Die Juristin richtet deutliche Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz sowie an der CDU/CSU-Fraktion.

Gegenüber der Wochenzeitung „Die Zeit“ erklärte Brosius-Gersdorf: „Ich war ja vorher keine öffentliche Person. Ich habe als Wissenschaftlerin im Wesentlichen am Schreibtisch gesessen. Wenn man so in die Öffentlichkeit gerät, sich Unwahrheiten über sich anhören muss, Hetze im Internet erlebt, da müssen Sie, das sage ich ganz ehrlich, einfach gucken, wie Sie die Tage überleben.“

Die Rechtswissenschaftlerin bemängelt, dass von ihr ein „Zerrbild“ gezeichnet worden sei. „Aus meiner Sicht war die Bereitschaft in Teilen der Unionsfraktion überschaubar, sich mit mir sachlich zu befassen“, so Brosius-Gersdorf. Sie habe bereits bei ersten informellen Gesprächen angeboten, über ihre Position zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu sprechen, da es „möglicherweise Differenzen gebe.“ Ein solches Gespräch sei jedoch „gar nicht erwünscht“ gewesen. „Daher hat es mich gewundert, dass das Thema später zu einem solchen Problem wurde und ich deshalb nicht wählbar sein sollte“, fügte Brosius-Gersdorf hinzu. Sie weist darauf hin, dass der Senat des Gerichts, für den sie vorgesehen war, sich nicht mit Fragen des Schwangerschaftsabbruchs befasst.

Der Bundeskanzler habe sich nach ihren Angaben nie bei ihr gemeldet. Brosius-Gersdorf sieht es als Fehler an, „dass er die Richterwahl im Plenum des Bundestages zu einer Gewissensfrage erklärt hat“. Eine Richterwahl sei ihrer Ansicht nach keine Gewissensfrage, sondern eine Personalentscheidung.

Ihrer Entscheidung, die Kandidatur selbst zurückzuziehen, sei ein „wochenlanger Prozess“ vorausgegangen. „Es ist eine Entscheidung, das sage ich ganz ehrlich, mit der ich immer noch hadere, weil sich damit letztlich unsachliche Kampagnen durchgesetzt haben.“ Trotzdem hält sie die Entscheidung für richtig, da sie keine Chancen auf eine Wahl mehr gehabt und damit eine weitere Zuspitzung vermieden worden sei.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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