Haftbefehl & Drogenfund

Basler Bahnhof: Gesuchter im Fernreisezug festgenommen

Foto: Foto: Polizei BW

Im Fernreisezug am Badischen Bahnhof Basel hat die Bundespolizei einen mit Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Neben der ausstehenden Geldstrafe wegen Bedrohung muss er sich nun auch wegen des Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln verantworten. Ein Fall, der die Wachsamkeit an den Grenzen unterstreicht.

Am vergangenen Samstag, dem 06. Dezember 2025, ereignete sich am Badischen Bahnhof Basel ein Zwischenfall, der die Effizienz der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit verdeutlichte. Eine Streife der Bundespolizei führte routinemäßige Kontrollen in einem Fernreisezug durch, als sie auf einen deutschen Staatsangehörigen stieß, dessen Personalien eine überraschende Wendung nahmen.

Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass gegen den 31-jährigen Mann ein aktiver Haftbefehl vorlag. Dieser Haftbefehl war von einem Gericht wegen Bedrohung erlassen worden. Da der Gesuchte weder die auferlegte Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro beglichen noch die alternative Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatte, waren die Justizbehörden aktiv geworden. Die Folge war die Einleitung der sofortigen Festnahme.

Doch damit nicht genug: Die Kontrolle offenbarte ein weiteres schwerwiegendes Delikt. Der Mann führte Drogen mit sich, womit der anfängliche Fall einer ausstehenden Geldstrafe eine zusätzliche Dimension erhielt. Er muss sich nun zusätzlich wegen des Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln verantworten. Angesichts der nicht vorhandenen Mittel zur Begleichung der Geldstrafe erfolgte die umgehende Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit und den Erfolg der konsequenten Grenzkontrollen im Bahnverkehr. Er zeigt auf, wie wichtig die präzise und umfassende Überprüfung von Personen ist, um nicht nur bestehende Haftbefehle zu vollstrecken, sondern auch weitere Straftaten aufzudecken und zu verhindern. Der Mann befindet sich nun in Haft und wird sich für beide Vergehen vor Gericht verantworten müssen.