Künftig soll die gesamte tägliche Fahrzeit entscheiden
Baden-Württemberg will die Förderung auswärtiger Unterkünfte für Auszubildende im Blockunterricht neu ordnen. Maßgeblich soll künftig sein, ob die tägliche Hin- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Berufsschule zusammen mehr als zwei Stunden dauern würde.
Ist diese Schwelle überschritten, soll eine notwendige Unterkunft am Schulort grundsätzlich förderfähig sein. Nach Angaben des Kultusministeriums soll das Kriterium unabhängig davon gelten, wie die Fachklassen an der jeweiligen Berufsschule organisiert sind. Einen konkreten Termin für das Inkrafttreten der geplanten Neufassung nennt die Mitteilung vom 18. September 2026 noch nicht.
Knapp 24 Millionen Euro stehen jährlich bereit
Das Land unterstützt Auszubildende bei Kosten, die durch eine notwendige auswärtige Unterbringung während des Blockunterrichts entstehen. Dafür stehen laut Landesregierung jährlich knapp 24 Millionen Euro im Staatshaushalt zur Verfügung.
Betroffen sind vor allem Berufe mit vergleichsweise wenigen Auszubildenden. Der Unterricht wird dort häufig an zentralen Standorten gebündelt. Während mehrwöchiger Unterrichtsblöcke besuchen die Auszubildenden täglich die Berufsschule und benötigen bei großen Entfernungen eine Unterkunft in Schulnähe.
Die vollständigen Eckpunkte hat das Land in seiner Mitteilung zur geplanten Neuregelung des Blockunterrichts veröffentlicht. Allgemeine Informationen bietet außerdem die offizielle Seite zur Berufsschule in Baden-Württemberg.
Warum das Land die Förderung neu regelt
Auslöser sind Unregelmäßigkeiten in der bisherigen Bewilligungspraxis, die 2023 festgestellt wurden. Nach Angaben des Ministeriums waren teilweise Zuschüsse gezahlt worden, die nicht den Bedingungen der geltenden Verwaltungsvorschrift entsprachen.
Das Kultusministerium schaltete daraufhin den Landesrechnungshof ein. Dieser stellte laut Landesregierung weitere fehlerhafte Zuwendungen und zusätzliche Unstimmigkeiten fest. Das Regierungspräsidium Stuttgart stoppte die Auszahlungen im August 2024 zunächst; anschließend wurden Zahlungen für eindeutig förderfähige Fallgruppen wieder aufgenommen.
Was die Regel für Auszubildende und Betriebe bedeutet
Mit der Zwei-Stunden-Grenze soll die Entscheidung über eine Förderung nachvollziehbarer werden. Für Auszubildende wird damit die tatsächliche Belastung durch den täglichen Schulweg zum zentralen Kriterium. Ausbildungsbetriebe und Schulen sollen zugleich mehr Planungssicherheit erhalten.
Die Neuregelung ist besonders für ländliche Regionen und seltene Ausbildungsberufe relevant, weil spezialisierte Fachklassen nicht flächendeckend angeboten werden. Bis die überarbeitete Verwaltungsvorschrift in Kraft tritt, bleiben der genaue Starttermin und mögliche Einzelheiten des Antragsverfahrens offen.





