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Baden-Württemberg gegen EU-Autoquoten: Hoffmeister-Kraut kritisiert „Verbrenner-Aus durch die Hintertür“

Baden-Württemberg gegen EU-Autoquoten: Hoffmeister-Kraut kritisiert „Verbrenner-Aus durch die Hintertür“
Foto: Katja Bartolec

Im Streit um neue EU-Vorgaben für Firmenfahrzeuge bezieht Baden-Württemberg deutlich Position. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat am 12. März einem Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern zugestimmt, der einen Vorschlag der Europäischen Union für verbindliche Quoten emissionsarmer Fahrzeuge ablehnt. Die Landesregierung in Stuttgart warnt vor Folgen für Wirtschaft und Automobilindustrie.

Baden-Württemberg stellt sich gegen EU-Vorschlag

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung am 12. März mit den geplanten EU-Regeln für Unternehmensfahrzeuge beschäftigt. Dabei unterstützte das Gremium einen Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern, der den Vorschlag einer neuen EU-Verordnung über saubere Unternehmensfahrzeuge ablehnt.

Nach Ansicht der beiden Länder könnte der Vorschlag erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie haben. Ziel des Antrags ist es daher, die Zukunft des Automobilstandorts Deutschland zu sichern.

Der EU-Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen künftig einen wachsenden Anteil emissionsarmer oder emissionsfreier Fahrzeuge in ihren Flotten einsetzen müssen. Betroffen wären vor allem Dienstwagen sowie Fahrzeuge von Leasing- und Mietwagenfirmen.

Die Vorgaben sollen schrittweise eingeführt werden und ab 2030 beziehungsweise 2035 verbindlich gelten. Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass die national festgelegten Zielquoten erreicht werden.

Scharfe Kritik aus Stuttgart

Besonders deutliche Kritik kommt aus Baden-Württemberg. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sieht in den geplanten Quoten einen falschen Weg für Klimaschutz und Industriepolitik.

„Die geplanten Quoten sind kein technologischer Klimaschutz, sondern ein faktisches Verbrenner-Aus durch die Hintertür. Statt Innovationen zu ermöglichen, setzt die EU auf zusätzliche Vorgaben, Nachweispflichten und Mikromanagement. Die EU schwächt durch ihre Regulierungswut unsere Unternehmen. Schlimmer noch: Die Quoten-Regelung stellt deutsche Unternehmen überproportional schlechter als Unternehmen in anderen Ländern. Gerade in einer Phase schwacher Konjunktur sind Entlastungen notwendig. Klimaschutz im Verkehrsbereich ist notwendig, er kann jedoch nur mit wirtschaftlicher Stärke gelingen und nicht mit dirigistischen Vorgaben und weiterem Gold-Plating.“

Gerade für Baden-Württemberg als eines der wichtigsten Zentren der deutschen Automobilindustrie seien solche Vorgaben besonders sensibel, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

EU plant verbindliche Quoten für Firmenfahrzeuge

Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Reduzierung der CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Unternehmen sollen künftig stärker auf emissionsfreie Fahrzeuge umsteigen.

Konkret geht es um Neuzulassungen von Dienstwagen sowie Fahrzeugen in Leasing- und Mietflotten. Für diese Bereiche sollen künftig verbindliche Zielwerte gelten, die den Anteil emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge deutlich erhöhen.

Die Höhe der Quoten soll dabei je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Grundlage sind unter anderem wirtschaftliche Kennzahlen wie das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf.

Für Deutschland könnten die Zielwerte vergleichsweise hoch ausfallen. Hintergrund ist die wirtschaftliche Stärke des Landes sowie die Bedeutung des Automobilsektors.

Kritiker warnen vor Wettbewerbsnachteilen

Genau diese Differenzierung ist ein zentraler Kritikpunkt der Länder. Aus Sicht der Antragsteller könnte sie dazu führen, dass deutsche Unternehmen stärker belastet werden als Firmen in anderen EU-Staaten.

Neben möglichen Wettbewerbsnachteilen sehen Kritiker auch zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Neue Nachweispflichten und Berichtssysteme könnten den administrativen Druck erhöhen.

Befürworter der EU-Pläne argumentieren dagegen, dass verbindliche Vorgaben notwendig seien, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe zu beschleunigen und die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Entscheidung im Bundesrat steht noch aus

Mit der Zustimmung des Wirtschaftsausschusses ist die Entscheidung jedoch noch nicht endgültig gefallen. Der Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern wird zunächst in weiteren Ausschüssen beraten.

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Erst danach wird sich das Plenum des Bundesrates mit der Frage befassen. Dort entscheidet sich, ob der Bundesrat den EU-Vorschlag offiziell ablehnt.

Die Position Deutschlands könnte in den kommenden Verhandlungen auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle spielen – insbesondere für die Zukunft der Automobilindustrie.

Quellen
  • Pressemitteilung des Land Baden-Württemberg vom 12. März 2026
  • Vorschlag der Europäische Kommission zur Verordnung über saubere Unternehmensfahrzeuge (KOM(2025) 994)

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