Rassismus in deutschen Behörden

Antirassismusbeauftragte fordert Maßnahmen nach Studie

Antirassismusbeauftragte fordert Maßnahmen nach Studie
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, reagiert auf eine neue Studie zu Rassismus in staatlichen Institutionen. Sie fordert konkrete Maßnahmen, um Diskriminierung in Behörden wie Verwaltung, Polizei und Justiz entgegenzuwirken. Die Studie unterstreicht, dass Rassismus tief in Routinen und Organisationskulturen verwurzelt sein kann.

Studie deckt institutionellen Rassismus auf

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), hat nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) klare Konsequenzen gefordert. Laut Pawlik zeigt die Untersuchung deutlich, dass Rassismus nicht nur in offenen Hassbekundungen eine Rolle spielt, sondern auch in unbewussten Vorurteilen und Denkmustern wirkt.

„Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, erklärte Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie betont die Wichtigkeit des staatlichen Handelns für das Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.

Hohe Verantwortung für Entscheidungsträger

Entscheidungsträger in staatlichen Institutionen tragen laut Pawlik eine „große Verantwortung“ dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – „ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“. Sie bekräftigte, dass „jegliche Form von Rassismus“ weder in privaten noch in staatlichen Einrichtungen Platz haben dürfe.

Handlungsempfehlungen für nationalen Aktionsplan

Die Ergebnisse der Inra-Studie werden sowohl vom Bundesinnenministerium als auch von der Antirassismusstelle ausgewertet. Pawlik kündigte an, die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen zu lassen, dessen Koordination sie innehat.

Die Inra-Studie untersuchte über drei Jahre hinweg, wie sich Rassismus in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden zeigt. Die Forscher erhielten dabei erstmals in größerem Umfang Zugang zu staatlichen Einrichtungen. Der Abschlussbericht kommt zu dem Schluss, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar ist. Sie manifestiert sich demnach in individuellen Einstellungen von Mitarbeitenden, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen sowie im Umgang mit Beschwerden.

Oftmals äußere sich Rassismus in deutschen Behörden nicht in offenen Anfeindungen, sondern subtil in Routinen, Entscheidungsspielräumen und der Organisationskultur. Auf struktureller Ebene kritisiert die Studie Schutzlücken im Rechtsrahmen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bisher nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern, was Betroffenen die Berufung auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz erschwert.