Keine Einstufung als rechtsextrem

AfD: Gerichtsurteil gibt Anlass zur Selbstverständlichkeit

AfD: Gerichtsurteil gibt Anlass zur Selbstverständlichkeit
Foto: Bernd Baumann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die Partei reagiert darauf wenig überrascht und sieht ihre Positionen bestätigt. Das Gericht sieht zwar Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, diese würden die Partei aber derzeit nicht maßgeblich prägen.

Keine sofortige Einstufung

Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine vorläufige Niederlage beschert.

Baumann sieht sich bestätigt

Für den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, ist die Entscheidung keine Überraschung. „Davon sind wir immer ausgegangen“, sagte er dem TV-Sender „Welt“. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass verfassungsfeindliche Tendenzen die Partei nicht in ihrer Gesamtheit prägen.

Kritik an etablierten Parteien

Baumann bezeichnete die Diskussion um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD als „Unsinn“. Er betonte, dass die Partei Grundpositionen vertrete, die früher auch von der CDU vertreten worden seien. Themen wie Migrationsrückweisung an der Grenze oder Fragen der Staatsbürgerschaft seien von den etablierten Parteien übernommen worden, so Baumann weiter. Er warf den Altparteien vor, abgewählt zu werden und sich nun auf diesem Weg zu profilieren.

Gericht sieht weiterhin Verdacht

Das Gericht in Köln sieht allerdings weiterhin „ausreichend Anhaltspunkte“ dafür, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Die Partei vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen.