Keine vorläufige Einstufung als rechtsextremistisch
Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, reagierte gelassen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. „Davon sind wir immer ausgegangen“, erklärte er gegenüber dem TV-Sender „Welt“. Die Entscheidung besagt, dass die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt werden darf.
Baumann kritisierte die abordagem der Regierung. „Dieses ganze verfassungsfeindliche Gerede ist doch Unsinn. Wir haben Grundpositionen, die die CDU auch hatte, als sie noch bei Trost war“, sagte er. Er warf den Altparteien vor, die eigene Politik an die der AfD angeglichen zu haben, um ihre politische Bedeutung zu wahren.
Das Gericht hatte zuvor allerdings festgestellt, dass es ausreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Derzeitige Erkenntnisse im Eilverfahren ließen jedoch nicht darauf schließen, dass diese Bestrebungen die Partei so stark prägen, dass „ihrem Gesamtbild nach“ eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Ein starker Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bleibe jedoch bestehen, da die Partei „teilweise offen politische Forderungen“ vertrete, die im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie stünden.
Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

