Klimaprogramm muss gesetzt bleiben
Der oberste Verwaltungsrichter Deutschlands, Andreas Korbmacher, hat der Bundesregierung unmissverständlich ins Gewissen geredet: Gesetzliche Verpflichtungen beim Klimaschutz sind einzuhalten. Das Klimaschutzprogramm darf keine Abstriche bei der Reduktion von Treibhausgasen vorsehen, wenn die nationalen Ziele erreicht werden sollen.
„Das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ. Er bezog sich damit auf den Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen, hinter dessen Prognosen er keine Absenkung der Ambitionen sieht.
Tierschutzgerichtsurteil neu eingeordnet
Auch die jüngste Entscheidung zur Massentierhaltung von Puten deutete Korbmacher um. Das Urteil sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“, sondern eröffne durch die Zulassung von Klagen von Tierschutzverbänden eine wichtige Möglichkeit, den Tierschutz zu stärken. Länder mit solchen Regelungen hätten gezeigt, dass politisch gewollte Stärkung des Tierschutzes möglich sei.
EU-Naturziele mit Hürden
Mit Blick auf die europäischen Bestrebungen zur Wiederherstellung von Naturräumen warnte Korbmacher vor einem immensen Aufwand für Bund, Länder und Kommunen. Die neuen EU-Vorgaben zur Naturgesetzgebung könnten dazu führen, dass „wir weniger Infrastruktur bauen können“.


