Grenzkontrolle verhindert Einreise

Kehl: 31‑Jähriger aus Gambia dank Grenzkontrolle abgewiesen

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.

Foto: Polizei BW

Am 16. Mai 2026 wurde ein 31‑jähriger gambischer Staatsangehöriger am Bahnhof Kehl von Bundespolizisten kontrolliert. Da er keine gültigen Papiere vorweisen konnte, stellte die Kontrolle einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Durch Zahlung der Geldstrafe entging er einer 30‑tägigen Haftstrafe, erhielt jedoch eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurde aus Deutschland verwiesen.

Ereignisablauf

Der 31‑jährige Reisende kam mit einer grenzüberschreitenden Regionalbahn aus Frankreich nach Deutschland. Beim Betreten des Bahnhofs Kehl prüfte die Bundespolizei seine Reisedokumente und stellte fest, dass keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlagen.

Im Zuge der Personalienüberprüfung ergab sich ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Die Beamten informierten den Betroffenen über die Möglichkeit, die anstehende Haftstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe zu vermeiden.

Der Mann entrichtete die Geldstrafe, wodurch die 30‑tägige Haftstrafe abgewendet wurde. Dennoch wurde eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise gestellt und ihm die weitere Einreise nach Deutschland verweigert.

Einsatzdetails

Die Kontrolle wurde von Beamten der Bundespolizeiinspektion Offenburg durchgeführt. Die Meldung nennt keine genauen Zahlen zu den eingesetzten Kräften, gibt jedoch an, dass die Maßnahme am Bahnhof Kehl stattfand.

Ermittlungsstand

Nach derzeitigem Stand liegt die Ursache in fehlenden Grenzpapieren und einem bestehenden Haftbefehl. Die Bundespolizei teilte mit, dass alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind und die Einreiseverbotsentscheidung besteht.

Quelle
  • Bundespolizeiinspektion Offenburg

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