Kölner Zuständigkeit fraglich
Die Staatsanwaltschaft Köln, die seit 2018 im Fall der HSH Nordbank ermittelt, plant offenbar eine Abgabe des Verfahrens an die Justiz in Hamburg. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Justizkreise. Hintergrund ist die Einschätzung, dass die Kölner Behörde für die aufwendigen Ermittlungen nicht mehr als zuständig angesehen wird.
Im Kern geht es um mutmaßliche schwere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Diese Praktiken zielen darauf ab, Kapitalertragsteuern mehrfach vom Finanzamt zurückzufordern, obwohl diese nur einmal gezahlt wurden. Die HSH Nordbank soll zwischen 2006 und 2011 auf diese Weise mindestens 112 Millionen Euro zu Unrecht erstattet bekommen haben. Auslöser der Ermittlungen war seinerzeit ein interner Bericht einer auf Steuerfragen spezialisierten Kanzlei.
Die Ermittlungen in Köln laufen derzeit noch gegen 26 Beschuldigte. Die Kölner Staatsanwaltschaft ist bundesweit mit einer Vielzahl von Cum-Ex-Verfahren betraut. Insgesamt bearbeitet die Behörde derzeit 138 solcher Fälle mit 1.762 Beschuldigten.
Offizielle Stellungnahmen sowohl von der Staatsanwaltschaft Köln als auch von der Hamburger Justiz gab es zu dem Bericht des „Handelsblatts“ vorerst nicht.
