Debeka wegen Stornogebühren verklagt

Verbraucherzentrale initiiert Sammelklage gegen Debeka wegen Stornogebühren in Deutschland

Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Debeka eingereicht. Hintergrund sind mutmaßlich unrechtmäßig erhobene Stornogebühren bei vorzeitigen Kündigungen von Lebens- und Rentenversicherungen. Zehntausende Kunden könnten betroffen sein, die Debeka weist die Vorwürfe zurück.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht juristisch gegen den Versicherer Debeka vor. Eine Musterfeststellungsklage wurde initiiert, da aus Sicht der Verbraucherschützer bei vorzeitigen Vertragskündigungen von Lebens- und Rentenversicherungen unrechtmäßig Stornogebühren erhoben wurden.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kritisierte gegenüber den Funke-Zeitungen die zusätzliche Belastung von Verbrauchern durch intransparente Stornogebühren bei Kündigungen. Ziel sei es, dass Betroffene ihr Geld zurückerhalten.

Umfangreiche Einbehaltungen befürchtet

Schätzungen der Verbraucherschützer zufolge könnten zehntausende Kunden betroffen sein. Zwischen 2022 und 2024 sollen durch einen zusätzlichen, kapitalmarktabhängigen Stornobetrag über 100 Millionen Euro von den Versicherten einbehalten worden sein. Die Musterfeststellungsklage soll nun die Erstattung dieser Abzüge ermöglichen.

Die Debeka weist die Darstellung zurück. Ein Unternehmenssprecher verteidigte die Klausel als rechtlich zulässig und transparent. Die vertraglich vereinbarte Regelung diene als Ausgleich für Veränderungen der Ertragslage des Kollektivs.

Intransparente Klausel im Fokus

Im Kern der Auseinandersetzung steht eine Vertragsklausel, die laut Verbraucherzentrale mindestens seit 2009 angewendet wird. Diese ermögliche es der Debeka, neben den üblichen Stornoabzügen einen weiteren, vom Kapitalmarkt abhängigen Betrag bei vorzeitiger Kündigung einzubehalten. Die Verbraucherschützer halten die Klausel für unwirksam, da die mögliche Höhe des Abzugs für Kunden beim Vertragsabschluss nicht verlässlich einschätzbar sei. Allein für die Jahre 2022 bis 2024 gehen sie bei rund 242.000 vorzeitig gekündigten Verträgen von zu viel einbehaltenen Beträgen in Höhe von über 100 Millionen Euro aus.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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