Die AOK-Krankenkassen sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung von Krankenhäusern. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hob hervor, dass „die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr genutzt werden sollte, um ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln“. Diese Äußerung erfolgte im Kontext der jüngsten Änderungsvorschläge für die Krankenhausreform, die aus dem Bundesrat stammen.
Nach der Einführungsphase der neuen Finanzierungsmodelle plädiert Reimann für einen zügigen Übergang. „Nach der Einführungsphase sollte möglichst zeitnah der Umstieg auf eine bedarfsorientierte und fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen erfolgen, damit die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wirtschaftlich abgesichert sind.“ Dies sei essenziell, um die Existenz und Funktionsfähigkeit der Kliniken langfristig zu sichern.
Die AOK steht mit dieser Forderung nicht allein. Reimann betonte, dass „wichtige Akteure wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich ebenfalls für eine fallzahlunabhängige Finanzierung der Kliniken ausgesprochen“ hätten. Sollte die Politik an der aktuellen Finanzierungsregelung festhalten, die auf Ist-Fallzahlen basiert, befürchtet die AOK negative Folgen. Ihrer Ansicht nach drohen „Fehlanreize und ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen“ zulasten der Patienten. Dies könnte die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen und den Fokus von medizinischer Notwendigkeit auf finanzielle Anreize verschieben.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
