Wer in einer Sozialwohnung mit höherem Einkommen lebt, soll nach dem Willen von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) künftig eine zusätzliche Abgabe entrichten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die knappen Ressourcen im sozialen Wohnungsbau zielgerichteter eingesetzt werden.
Hubertz erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass sie sich das Modell der Fehlbelegungsabgabe, das bereits in Hessen existiert, als Vorbild nimmt. „Es gibt zum Beispiel in Hessen eine Fehlbelegungsabgabe, in der ein Zuschlag bezahlt werden muss, wenn das Einkommen die Bedürftigkeitsschwelle überschreitet. Das halte ich für eine sehr gute Idee“, so die SPD-Politikerin. Sie hinterfragte die aktuelle Praxis, bei der Personen, die ursprünglich bedürftig waren, aber mittlerweile ein gutes Einkommen erzielen, weiterhin in gefördertem Wohnraum leben, der mit Steuergeldern geschaffen wurde. „Warum sollte der Architekt, der als Student dort eingezogen ist, in mit Steuermitteln geschaffenem Wohnraum wohnen? Hier müssen wir die Länder ermutigen, diesen Weg zu gehen.“
Angesichts der rückläufigen Zahlen von Sozialwohnungen versprach Hubertz eine baldige Trendwende. Sie verwies auf die massiven Investitionen, die Bund und Länder bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau tätigen werden. „Bund und Länder investieren bis 2029 etwa 50 Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, denn die 23,5 Milliarden Euro des Bundes werden von den Ländern in der Regel mehr als verdoppelt“, erklärte Hubertz. Es werde nun geprüft, wie diese Gelder am effektivsten eingesetzt werden können, beispielsweise durch den Einsatz einfacher und serieller Bauweisen, um die Effizienz zu steigern und die Bauzeiten zu verkürzen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
