Triage-Regelungen verfassungswidrig erklärt

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt Triage-Vorschriften im Infektionsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter mangelte es an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da die Regelungen nicht als Maßnahmen zur Krankheitsprävention, sondern als reines Pandemie-Folgenrecht einzustufen sind. Die Entscheidung betrifft die Berufsfreiheit von Notfall- und Intensivmedizinern.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt Triage-Vorschriften im Infektionsschutzgesetz
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt Triage-Vorschriften im Infektionsschutzgesetz
Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Folge uns auf:

Das Bundesverfassungsgericht hat Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gekippt. Sie seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht am Dienstag mit. Man habe sie wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.

Die Verfassungsbeschwerden waren von Fachärzten im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin eingereicht worden. Sie argumentierten, dass die Regelungen ihre Berufsfreiheit einschränkten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei. Die angegriffenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes schränkten die Therapiefreiheit ein und beeinträchtigten die Berufsausübungsfreiheit der Ärzte, so die Karlsruher Richter.

Das Gericht stellte klar, dass die Regelungen nicht als Maßnahmen zur Eindämmung oder Vorbeugung übertragbarer Krankheiten angesehen werden können. Sie seien vielmehr als reines Pandemiefolgenrecht zu betrachten, das nicht unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle.

Die Triage-Regel sollte im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten gelten. Dabei geht es um die Reihenfolge, in der Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Behinderungen sollten den Regelungen zufolge keine Rolle dabei spielen dürfen, sondern nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist mit sechs zu zwei Stimmen ergangen (Beschluss vom 23. 2025 – 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23).

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

Anzeige

Das Könnte Sie auch interessieren

Mehr von InsideBW.de

Das könnte dich auch Interessieren – mehr aus dem Netz

Anzeige

Neueste Artikel