Keine Förderung mehr für Kleinstanlagen?

Wirtschaftsministerium plant Hürden für Solarausbau

Foto: Solarzellen auf einem Dach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt einschneidende Änderungen für die Förderung der Solarenergie. Ein interner Entwurf sieht vor, dass kleinere Anlagen auf Wohnhäusern keine Einspeisevergütung mehr erhalten sollen. Auch für größere Anlagen drohen Drosselungen und eine Vereinheitlichung der Fördersätze, die den Ausbau verlangsamen könnten.

Neue Regeln für Photovoltaik

Der Ausbau der Solarenergie könnte in Zukunft deutlich schwieriger werden. Ein Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht eine Reihe von Hürden vor, die kleine und mittlere Anlagen stärker betreffen würden. Bislang profitieren Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung unter 25 Kilowatt von Einspeisevergütungen zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Förderung soll künftig entfallen. Stattdessen müssten Betreiber solcher Anlagen erst selbst einen Abnehmer für ihren Strom finden, bevor sie ihn ins Netz einspeisen dürfen. Bisher waren die Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen. Für die kleinsten Anlagen unter sieben Kilowatt, mit Ausnahme von Balkonkraftwerken, könnte eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler verpflichtend werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Auch bei größeren Solardachanlagen drohen Einschränkungen. Nach den Plänen von Ministerin Katherina Reiche (CDU) könnten diese künftig nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Das, was darüber hinaus erzeugt wird, müsste selbst verbraucht oder gespeichert werden. Bislang war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt, eine Regelung, die mit dem Einbau eines Smart Meters wegfiel. Hier sind Balkonkraftwerke ebenfalls ausgenommen.

Weitere Änderungen sind für das Marktsegment größerer Anlagen geplant. Hier sollen die bisherigen unterschiedlichen Fördersätze vereinheitlicht werden. Dies könnte laut dem Entwurf größere Solar­parks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Betreibern bevorteilen, da diese von Skaleneffekten profitieren.

Das Wirtschaftsministerium wollte sich zu den Details des Entwurfs auf Anfrage des „Spiegels“ nicht äußern und verwies auf die laufende öffentliche Konsultation. Als Begründung für Handlungsbedarf beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird angeführt, dass Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit zuletzt zu wenig berücksichtigt worden seien. Die Allgemeinheit solle nicht weiter Strom aus kleinen Solardachanlagen finanzieren müssen, die sich bereits ohne Förderung rentieren könnten.

Der Zubau von Photovoltaik und Windkraft lag im vergangenen Jahr unter den gesetzlichen Ausbauzielen. Bis 2025 sollen jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie, ab 2026 22 Gigawatt Solarleistung neu installiert werden. Nach einer Kürzung der Einspeisevergütung im EEG im Jahr 2012 brach der Ausbau damals ein.