„Fassungslos über Gesetzesfehler“
Hans-Jürgen Papier, ehemalige Nummer eins am Bundesverfassungsgericht, schont die Verantwortlichen nicht. Insbesondere der Paragraph 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes sei für ihn ein Paradebeispiel für schlechte Gesetzgebung. Dass diese Vorschrift sowohl das Verteidigungsministerium als auch das Justiz- und Innenministerium passieren konnte, macht ihn fassungslos. Entweder, so Papier, sei die Regelung übersehen worden – oder, schlimmer noch, falsch eingeschätzt.
Freiheitsrechte unnötig eingeschränkt
Seit dem 1. Januar gilt eine neue Regelung: Männer ab 17 Jahren müssen die Bundeswehr informieren, wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen. Diese Pflicht gilt bis zum Alter von 45 Jahren. Papier sieht darin einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte. Dieser sei nur dann nachvollziehbar, wenn tatsächlich eine Wehrpflicht existiere, die überwacht werden müsse. Da die Dienstpflicht aber ausgesetzt ist und der Dienst freiwillig ist, sei die Genehmigungspflicht sinnlos und damit verfassungswidrig.
Korrektur reicht nicht
Auch der Versuch des Verteidigungsministeriums, die problematische Vorschrift per Verwaltungsvorschrift auszusetzen, überzeugt Papier nicht. Seiner Meinung nach müsste im Gesetz selbst klargestellt werden, dass der Paragraph erst bei einer bestehenden Wehrpflicht greift. Die Exekutive dürfe nicht einfach entscheiden, wann und ob Gesetze angewendet werden. Eine Aussetzung per Verwaltungsvorschrift sei rechtsstaatlich fragwürdig.
Papier warnt davor, solche Einschränkungen der Reisefreiheit auf die leichte Schulter zu nehmen. Gerade angesichts der deutschen Geschichte sei hier besondere Wachsamkeit geboten. Er befürchtet, dass der Staat durch solche unsinnigen Vorschriften an Glaubwürdigkeit verliere.
