Zwei Leitlinien für die GKV
Berlin. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihr Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung präsentiert. Zwei Wochen nach dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit setzt sie nun auf zwei Kernprinzipien: Zukünftige Preis- und Vergütungssteigerungen sollen an die reale Einnahmenentwicklung gekoppelt werden. „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen“, erklärte Warken am Dienstag in Berlin. Dies sei keine pauschale Kürzung, sondern eine realistische Steuerung von Ausgabensteigerungen.
Die zweite Leitlinie betont den Nachweis eines konkreten Nutzens für die Versicherten. „Regelungen, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden“, so die Ministerin. Angesichts der finanziellen Herausforderungen sei jeder Beteiligte gefordert, um das Defizit zu decken.
Stationär und ambulant im Fokus
Warken will mehr als drei Viertel der Vorschläge der Finanzkommission umsetzen. Konkret sollen im stationären Bereich die Meistbegünstigungsklausel gestrichen und Zuwächse beim Pflegebudget begrenzt werden. Ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren soll schrittweise eingeführt werden.
Im ambulanten Sektor plant das Ministerium die Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für Leistungen in offenen Sprechstunden und bei Vermittlungsfällen. Zudem sollen die Verwaltungsausgaben von Krankenkassen begrenzt und deren Werbebudgets halbiert werden.
Fast zwölf Milliarden Euro gespart
Mit diesen Maßnahmen rechnet Warken im kommenden Jahr mit Einsparungen von fast zwölf Milliarden Euro. „Das alleine reicht aber noch nicht“, betonte sie. „Und um das Defizit wirklich nachhaltig zu decken, müssen auch Versicherte und Arbeitgeber einen Beitrag leisten.“ Ohne die Reform würden die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber jedoch deutlich höher ausfallen, so die Ministerin.




