Besuchermagnete wie das Frühlingsfest oder der Wasen locken mit ausgelassener Stimmung. Die Reservierung eines Tisches ist dabei oft an den Kauf von Gutscheinen für Essen und Trinken gekoppelt. „Beschwerden rund um Gutscheine in der Gastronomie bekommen wir regelmäßig“, erklärt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bei Volksfest-Gutscheinen gibt es jedoch Besonderheiten: Sie sind nur für die Dauer des Festes gültig und der Kauf ist Teil der Reservierung.
Bedienungsgeld: Extra oder schon drin?
Eine häufige Frage: Ist das Bedienungsgeld im Gutscheinpreis enthalten? Die Antwort: Beides ist möglich. Entscheidend ist, dass der Festzeltbetreiber dies vor der Buchung klar und deutlich kommuniziert. „Verbraucher:innen müssen vor der Buchung wissen, ob ein Bedienungsgeld bereits einkalkuliert ist oder nicht“, betont Silber. Die Verbraucherschützer hatten deswegen bereits erfolgreich Betreiber abgemahnt, die erst vor Ort überraschend ein zusätzliches Bedienungsgeld verlangten.
Kein Geld zurück für Restbeträge
Die Gutscheine entsprechen meist einem festen Wert und können flexibel für Speisen und Getränke im Zelt genutzt werden. Aber Achtung: Manchmal sind sie auch zweckgebunden (z.B. nur für Essen oder nur für Getränke) oder gelten nur an bestimmten Tagen. Solche Einschränkungen sind erlaubt, wenn sie vorher bekannt sind. Informieren Sie sich also vor dem Kauf genau über die Bedingungen!
Wer seinen Gutschein nicht ganz aufbraucht, hat in der Regel Pech: Eine Auszahlung des Restbetrags gibt es meist nicht. Auch Wechselgeld ist unüblich und für Trinkgeld dürfen die Gutscheine nicht verwendet werden. „Wie beim Bedienungsgeld gilt: Anbieter müssen vorher darauf hinweisen“, so Expertin Silber. Wie genau dieser Hinweis aussehen muss, ist aber nicht festgelegt.
Tipp: Rechnen Sie vor der Bestellung kurz zusammen, um den Gutscheinwert möglichst genau zu treffen. Manchmal lohnt es sich, mit einem Gutschein gleich mehrere Bestellungen aufzugeben.
Ärger mit Gutscheinen?
Hatten Sie Probleme mit Verzehrgutscheinen oder bei der Reservierung? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bittet um Erfahrungsberichte per E-Mail an: [email protected].



