Tragödie in Bisingen

Vater (42) und Sohn (8) tot in Wohnung entdeckt – Polizei geht von erweitertem Suizid aus

In Bisingen (Zollernalbkreis, Baden-Württemberg) hat sich am Freitagnachmittag ein tragisches Familiendrama ereignet. Ein 42 Jahre alter Mann und sein achtjähriger Sohn wurden leblos in der Wohnung des Mannes aufgefunden. Die Ermittler gehen von einem erweiterten Suizid aus.
  • Ort: Bisingen (Zollernalbkreis, Baden-Württemberg)

  • Opfer: Vater (42) und Sohn (8)

  • Zeitpunkt: Freitag, 12. September 2025

  • Fund: Beide leblos in der Wohnung des Vaters aufgefunden

  • Auslöser des Einsatzes: Angehöriger alarmierte Polizei, weil er den Vater nicht erreichen konnte

  • Ermittlungsstand: Polizei geht von erweitertem Suizid aus

  • Keine Hinweise auf Dritte: Laut Polizei keine Beteiligung weiterer Personen

  • Motiv: Noch unklar – Ermittlungen laufen

  • Hilfe bei Krisen: Telefonseelsorge rund um die Uhr erreichbar unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222

Vater (42) und Sohn (8) tot in Wohnung entdeckt – Polizei geht von erweitertem Suizid aus
Vater (42) und Sohn (8) tot in Wohnung entdeckt – Polizei geht von erweitertem Suizid aus
Foto: Polizei BW

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Ein Angehöriger hatte die alarmiert, weil er den Vater zuvor nicht wie gewohnt erreichen konnte. Einsatzkräfte verschafften sich daraufhin Zutritt zur Wohnung. Für beide kam jede Hilfe zu spät – ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes und seines Sohnes feststellen.

Polizei: Keine Hinweise auf Dritte

Nach bisherigen Erkenntnissen geht die Kriminalpolizei davon aus, dass der Vater seinen Sohn und anschließend sich selbst tötete. Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen gibt es laut Polizei nicht.

Die Ermittlungen zu den genauen Abläufen und den möglichen Hintergründen der Tat dauern derzeit an.

Hilfe bei seelischen Krisen

Wer selbst in einer seelischen Krise steckt oder Suizidgedanken hat, kann sich jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar unter
0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222.

In akuten Notfällen sollte sofort der Notruf 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) gewählt werden.

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