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Kritik an möglichem Missbrauch

Union fordert Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz

Union fordert Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz

Martin Plum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Unionsfraktion im Bundestag unterstützt den Vorstoß der CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Sie sehen darin notwendige Vorkehrungen gegen möglichen Missbrauch bei Namens- und Geschlechtseintragsänderungen. Justiziar Martin Plum warnt vor Einfalltoren für Fehlverhalten und fordert einen gesetzlichen Prüfmechanismus. Dabei wird etwa der Fall Liebich als Beispiel genannt.

Zwischenüberschrift

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinierten Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern – ohne vorherige Sachverständigengutachten oder gerichtliche Entscheidung. Es löste das frühere Transsexuellengesetz ab, das zweifache Gutachten und eine Gerichtsentscheidung verlangte und in der Kritik von medizinischen Fachverbänden stand.

Die Unionsfraktion sieht darin jedoch ein Risiko für Fehlverhalten und unterstützt den Vorstoß Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts, einen gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch einzuführen. Justiziar Martin Plum erklärte der „Süddeutschen Zeitung“, dass ein voraussetzungsloser Änderungsprozess Einfalltore für möglichen Missbrauch schaffe und das Gesetz entsprechend evaluiert sowie reformiert werden müsse.

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Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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