Reaktion auf den Russland‑Trip
Nach Frohnmaiers Reise nach St. Petersburg, wo er Kontakte zu kremlnahen Akteuren pflegte, äußerte Kramer gegenüber dem Handelsblatt seine Besorgnis. „Die Kontakte begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs‑ und Einflussnahme‑Risiko“, sagte er.
Gefahr der „Anbahnung“
Kramer sprach von einer möglichen „Anbahnung“: Treffen könnten später für politische Instrumentalisierung oder die Gewinnung vertraulicher Informationen genutzt werden. Er betonte, dass eine Sicherheitsüberprüfung für Abgeordnete, wie sie bei Beamten üblich ist, grundsätzlich nicht vorgesehen sei – ein Schutz des freien Mandats, der zugleich eine Lücke schaffe.
Pflichten der Abgeordneten
Ungeachtet fehlender Sicherheitschecks seien Bundestagsmitglieder zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet. Verstöße gegen diese Pflichten könnten strafrechtlich verfolgt werden. Kramer verwies zudem auf spezielle Regelungen im Parlamentarischen Kontrollgremium, die den Zugang zu besonders sensiblen Informationen beschränken.
Forderung nach Reform
Der Verfassungsschutzchef forderte den Bundestag auf, die bestehenden Schutzmechanismen risikoorientiert zu überdenken, ohne das Mandat unverhältnismäßig zu beschneiden. Ziel sei ein ausgewogener Schutz vertraulicher Informationen bei gleichzeitigem Erhalt parlamentarischer Freiheit.





